Während meiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft
fand ich es immer sehr angenehm, ein grobes Gerippe eines Plädoyers zu haben, das im
wesentlichen nur aus den standarisierten Einleitungs- und Überleitungssätzen bestand und
das ich dann im Laufe der Verhandlung weiter mit Stichpunkten/ -worten ausgefüllt habe.
Beim Plädoyer konnte man dann sich dann an diesen Sätzen festhalten, im übrigen aber in
freier Rede anhand der Stichpunkte das Plädoyer halten. Auf keinen Fall sollte das Blatt bereits vor der Verhandlung ausgefüllt sein, da man sonst ein Plädoyer hält, das u. U. mit dem Verlauf der Verhandlung nichts zu tun hat. Ich würde empfehlen nur den Namen des Angeklagten und des Geschädigten, sowie Tatzeit und -ort, sowie in der dafür vorgesehen Spalte die gesetzlichen Tb-Merkmale zu notieren um diese später leichter mit der tatsächlichen Tatschilderung abzugleichen; eventuell auch noch die genaue Bezeichnung und §§-Angabe der zur Last gelegten Tat unter dem Gliederungspunkt 3. Ich habe nachfolgend vier Muster des Leitblatts, sie unterscheiden sich jedoch nur jeweils in einigen konkreten Punkten, ich hätte es auch alles in ein Blatt packen können, fand es aber so übersichtlicher. |