Plädoyer

Angeklagte(r) Geschädigte(r):

 

Vorwurf

1. Schilderung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft hält nach der durchgeführten Beweisaufnahme folgenden Sachverhalt für erwiesen:...

Die heutige Beweisaufnahme hat den Sachverhalt, so wie er bereits in der Anklageschrift niedergelegt ist, in vollem Umfang / im wesentlichen bestätigt.

Tatzeit:

Tatort:

Tatbestand

tatsächlich

gesetzl. Merkmale

. .

2. Beweiswürdigung

Dieser Sachverhalt steht für die Staatsanwaltschaft fest aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme / des Geständnisses des Angeklagten.

Zeuge(n): -
-
-
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-
Sachverständige:

Urkunden:

Augenschein (Photos):

Asservat:

3. rechtliche Würdigung

Aufgrund des festgestellten Sachverhalts hat sich der Angeklagte eines(r) ........... gemäß §§ .... StGB schuldig gemacht.

 

 

 

4. Strafzumessenung und Antrag auf Verurteilung

Strafrahmen:

Bei der Strafzumessung ist zugunsten / zulasten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß..

(Milderungen) (Schärfungsgründe)
Strafe:

 

Gesamtstrafe:

Nebenfolgen:

Tagessatzhöhe:

Nettoeinkommen:

Ehefrau 1/5:

je Kind 1/10:

Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß eine Geld- /Freiheitsstrafe von .... angemessen ist. Die nochmalige Verhängung einer Geldstrafe erscheint bei einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht ausreichend, um ihn von weiteren gleichgelagerten Straftaten abzuhalten; vielmehr ist jetzt erstmals eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Diese Freiheitsstrafe kann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zur Bewährung ausgesetzt werden, weil die Sozialprognose des Angeklagten günstig ist. Gegen den Angeklagten sind bisher nämlich immer nur Geldstrafen verhängt worden. Es kann somit erwartet werden, daß er sich diese Verurteilung zur Warnung dienen läßt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Auch gebietet die Verteidigung der Rechtsordnung nicht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 III StGB. Denn die Straftat des Angeklagten weist keine schwerwiegende Besonderheit auf, so daß eine Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte.

Ich beantrage weiterhin, die Bewährungszeit auf drei Jahre festzusetzen, weil dieser Zeitraum zur Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich ist, um von ihm ein straffreies Leben erwarten zu können. Dem Angeklagten muß daneben zur Auflage gemacht werden, _____ Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, die ich in das Ermessen des Gerichts stelle. [alternativ:]einen Geldbetrag von _________ DM, zahlbar in monatlichen Raten von ____DM, an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen, deren Auswahl ich in das Ermessen des Gerichts stelle. Die beantragte Höhe der Geldauflage ist aufgrund des begangenen Unrechts und der wirtschaftlichen Verhältnisse für den Angeklagten zumutbar und angemessen.

 

5. Kosten

Abschließend beantrage ich, dem Angeklagten als Verurteilten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.