Tips


Aktueller Hinweis: Durch die Abschaffung des Beamtenanwärterstatusses für Rechtsreferendare in einigen Bundesländern, ergibt sich hier auch ein anderer versicherungsrechtlicher Status. Die u.g. Hinweise zur Krankenversicherung beziehen sich deshalb nur auf Referendare, die noch Beamte sind bzw. werden.

Soweit die Tips länderspezifisch sind, beziehen sich zur Zeit (leider) nur auf Bayern.


630-Mark-Jobs

Versicherungspflicht für Referendare

Verwaltungsstation an der Verwaltungshochschule in Speyer

Hotelkosten während der Klausuren des Zweiten Examens

Hinweise für die Suche einer Stelle für die Wahlstation

Wahlstation an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät

Arbeitslosengeld nach (Nicht-)Bestehen des Zweiten Examens

Berufsstart: wie man der Juristenschwemme trotzt


630-Mark-Jobs

Durch das neue 630-Marks-Gesetz, das zum 1. April 1999 in Kraft getreten ist, sind auch Rechtsreferendare betroffen, die eine Nebentätigkeit auf 630-Marks-Basis ausüben. Leider würde eine Darstellung der Thematik hier den Rahmen sprengen, zumal Referendare, die noch den Beamtenanwärterstatus geniessen, nach der neuen Regelung anders behandelt werden als solche, die in einem sog. öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen. Das Bundesarbeitsministerium hat jedoch eine Broschüre herausgegeben, die unter anderem anhand zahlreicher Musterfälle versucht, die Regelung verständlich zu machen und jedem Betroffenen nur empfohlen werden kann.

Die Broschüre gibt es auch zum Download als 5 pdf-Dateien. Den hierfür benötigten Adobe Acrobat Reader kann man ebenfalls kostenlos aus dem Internet beziehen.

Versicherungspflicht für Referendare

Die meisten Studenten werden sich mit Beginn des Referendariats wohl umversichern müssen (evtl. Ausnahme: die Eltern sind auch Beamte und man war vorher über sie krankenversichert).

Hinsichtlich der Krankenversicherung sieht es nämlich (zumindest in Bayern) so aus, daß der Referendar zur Hälfte durch den Staat als Arbeitgeber versichert ist und ihm insofern die betreffende Beihilfestelle die private Arztrechnung (nachträglich) in Höhe von 50% ersetzt. Für die andere Hälfte muß man sich dann privat bei einer Krankenkasse versichern lassen. Dies ist aber günstiger, als wenn man sich zu 100% bei einer gesetzlichen Krankenkasse als "Kassenpatient" versichern läßt. Im übrigen stockt die Beihilfestelle nur bis zu 100% der Kosten auf, will heißen, wenn man bereits anderweitig mit mehr als 50% versichert ist, zahlt die Beihilfestelle entsprechend weniger, so daß man keinen "Überschuß" erlangt.

Man kann als Referendar (legal) die Versicherungspflicht auch nicht dadurch umgehen, daß man weiterhin als Student eingeschrieben bleibt, um so nach wie vor etwa bei den Eltern mitversichert zu bleiben, da insoweit das Studium im Verhältnis zum Referendariat nur noch als Nebentätigkeit angesehen wird.

Es lohnt sich, hinsichtlich dieser ergänzenden Versicherung bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften anzufragen, da hier die monatlichen Beiträge doch erheblich differieren und etwa eine Gesellschaft für Frauen günstiger ist als für Männer (und umgekehrt) oder eine andere einen besseren Leistungsumfang im Bereich Zahnersatz bietet. Eventuell empfiehlt es sich auch, diesbezüglich einen unabhängigen Versicherungsmakler (etwa MLP) einzuschalten.

Ferner empfiehlt es sich grundsätzlich auch, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings hier ist vorher zu prüfen, ob man nicht ausnahmsweise doch noch über die Haftpflicht der Eltern versichert ist, dies hängt aber im Einzelfall von dem betreffenden Versicherungsvertrag ab.

Statistisch gesehen uninteressant dürfte hingegen eine Unfallversicherung sein, da diese im Regelfall nur dann zahlt, wenn man unfallbedingt eine Gliedmaße oder ähnliches verliert. Sinnvoller dürfte deshalb wohl eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Diese läßt sich auch kombinieren mit einer Lebensversicherung als Rentenvorsorge. Dies erscheint sinnvoll, da einerseits die Zukunft der gesetzlichen Rente sehr fragwürdig ist (die viel propagierte private Vorsorge!), andererseits gerade auch bei einer Lebensversicherung das Einstiegsalter entscheidend ist. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich wiederum genau erkundigen, welche Voraussetzungen die Versicherungen an die Berufsunfähigkeit stellen, da nicht alle auf eine ausbildungsadäquate Berufsunfähigkeit abstellen, d.h. daß eine Berufsunfähigkeit abgelehnt wird, wenn der Betreffende noch eine weniger qualifizierte (und bezahlte) Arbeit leisten könnte.

Verwaltungsstation an der Verwaltungshochschule in Speyer

Da (zumindest in Bayern) die insgesamt acht Monate der Verwaltungsstation oftmals nur sehr bedingt interessant und lehrreich sind, stellt es sich als interessante Alternative dar, vier Monate hiervon an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu verbringen. Einerseits kann man hierdurch vor dem Examen noch einmal dem üblichen "Referendartrott" entrinnen, da hier vor allem noch einmal so richtig ein studentisches Feeling (Parties, Parties, Parties...) herrschen soll, zum anderen soll man (wenn man sich darum bemüht...) viel tiefere Einblicke in die Methodik des Verwaltungsrechts und seine praktische Umsetzung erlangen, als es jemals im Rahmen der regulären Verwaltungsstation möglich wäre.
Weitere Infos unter www.hfv-speyer.de

Hotelkosten während der Klausuren des Zweiten Examens

Wenn der Ausbildungsort in grösserer Entfernung zum dem Ort ist, an dem die Examensklausuren geschrieben werden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für die Zeit, in der die Klausuren stattfinden, die Kosten für ein Hotelzimmer (bis ca. 50 DM pro Nacht) erstattet zu bekommen. Wie weit der Ort entfernt sein muß, kann hier nicht mit Sicherheit gesagt werden, aber es bedarf sicherlich einer täglichen Fahrtzeit von insgesamt mindst. 1,5 Stunden. Konkretes Beispiel: Wer in Aschaffenburg der Arbeitsgemeinschaft zugeteilt war und dort auch wohnte, hat bislang immer die Hotelkosten ersetzt bekommen für die Zeit, in der in Würzburg die Klausuren geschrieben wurden.

Hinweise für die Suche einer Stelle für die Wahlstation

Bei der Wahl der Ausbildungsstelle gibt es sicherlich kein Patentrezept. Es bietet sich hierbei aber die Gelegenheit, noch einmal einige "persönliche Wünsche" zu verwirklichen und sich Arbeitsfelder anzugucken, zu denen man später wohlmöglich nie wieder Zugang haben wird. Generell gilt deshalb, sich bei begehrten Stellen möglichst frühzeitig um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, da erfahrungsgemäß solche Wunschstellen (Ausland, Großunternehmen) meist schnell besetzt sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Referendare, die eine lange Wartezeit in ihrem Bundesland haben, gegenüber denen, die keine (Bayern) oder nur eine kurze Wartezeit haben, im Vorteil sind, da sie sich bereits lange vor Beginn des Referendariats bewerben können. Letztgenannte sollten dies berücksichtigen und sich gegebenenfalls schon vor den Ergebnissen bewerben. Oftmals gilt nämlich der Grundsatz "wer zuerst kommt, der mahlt zuerst" - auf diese Weise kann man sich teilweise auch ohne entsprechend überragende Qualifikationen noch interessante Ausbildungsplätze sichern. Zwar gibt es viele Stellen, die erst einmal alle Bewerbungen sammeln und sich dann kurzfristig entscheiden, aber das ist dann Pech.

Ein weitere Tip für Leute, die sich speziell bei (Groß)Unternehmen bewerben möchten: Sofern man nicht von vorn herein einen konkreten Ansprechpartner hat, ist es nicht empfehlenswert, seine Bewerbung an die entsprechende Personalabteilung des Unternehmens zu schicken, da diese oftmals nicht richtig verstehen, was das Anliegen des Betreffenden ist ("Wahlstation, Pflichtwahlpraktikum?!?") - besser ist es, die Bewerbung direkt an die Rechtsabteilung zu adressieren, da diese üblicherweise auch selbständig über die Pflichtwahlstellen entscheiden.

Wahlstation an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Referendarausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst kann für die Dauer von vier Monaten an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgen. Das Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozeßrecht und juristische Zeitgeschichte an der FernUniversität Hagen, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, bietet ein solches Vertiefungsstudium im Rahmen der Wahlstation an. Es bezweckt, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Bereichen der Kriminalwissenschaften vertraut zu machen, die in der Juristenausbildung meistens vernachläßigt werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Praxis der Strafverteidigung und bei den Grundlagenwissenschaften. Das Programm setzt sich aus Fernstudienmaterial und einer jeweils einmonatigen Phase von Präsenzveranstaltungen. Das schriftliche Kursmaterial umfaßt die Themen Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Straßenverkehrsstrafrecht sowie Strafzwecke und Rechtsfolgen. In den Präsenzveranstaltungen werden von namhaften Praktikern und Hochschullehrern folgende Themen behandelt: Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, Rechtsfolgenrecht, Steuerstrafrecht, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Durchsuchung und Beschlagnahme, Rechtspsychologie, Das Staatsanwaltsdezernat, Aktuelle Entwicklung der Strafprozeßrechtsgebung, Praxis der Strafverteidigung, Hauptverhandlungsrecht, Revisionsrecht, Der Sachverständige, Zeugen- und Verletztenrechte, Einführung in die Mediation, Untersuchungshaftrecht. Die Kosten betragen insgesamt 225 DM. Eine Informationsbroschüre ist bei der FernUniversität Hagen, Lehrgebiet Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Postfach 940, 58084 Hagen (Tel. 02331/987-4632; 2908) erhältlich. (Quelle: JuS 10/98)

Arbeitslosengeld nach (Nicht-)Bestehen des Zweiten Examens

Es dürfte mittlerweile bekannt sein, daß man mit dem Ablegen der mündlichen Prüfung (im Bestehensfalle) aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet. Im Regelfall dürfte man danach noch nicht sofort eine neue Arbeitsstelle haben. Sofern man einen grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld (z.B. bei Referendaren im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis) hat, empfiehlt es sich deshalb, sich unmittelbar am nächsten Tag arbeitslos zu melden, da man erst ab dem Tag der Meldung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Dies gilt aber auch dann, wenn man die Prüfung nicht bestehen sollte, da man in diesem Fall in einigen Bundesländern ebenfalls zunächst aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet und erst einige Wochen später (selbstverständlich ohne Gehaltszahlung für diese Zeit) erneut in das Referendariat aufgenommen wird. Man sollte sich deshalb gerade auch in diesem Fall arbeitslos melden, um auch für die betreffende Übergangszeit Unterstützung durch das Arbeitsamt zu erhalten.

Pech haben jedoch all diejenigen Referendare, die nach dem 31. Dezember 1999 aus einem Beamtenverhältnis ausscheiden, da sie nicht mehr, wie früher, die Möglichkeit haben, Arbeitslosenhilfe zu beziehen. Dieser Anspruch wurde von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen, so dass allenfalls noch der Gang zum Sozialamt bleibt.

Berufsstart: wie man der Juristenschwemme trotzt

Keine Frage, der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft. Man sollte sich deshalb nicht nur auf seine Examensnoten verlassen, da diese oftmals eh nicht für die begehrten Stellen im Staatsdienst ausreichen werden. Dann wirds aber auch direkt schon schwer, da auch ein Großteil der anderen potentiellen Arbeitgeber sehr stark auf Prädikatsnoten achtet. Man sollte sich deshalb frühzeitig überlegen (so schwer es infolge mangelnder Berufskenntnis auch fällt), wie man sich später seine berufliche Zukunft vorstellt, um gegebenenfalls schwächere Noten durch zusätzliche Qualifikationen ausgleichen zu können.

Sollte man zum Beispiel vorhaben, später in die Anwaltschaft zu gehen, so kann nur empfohlen werden, frühzeitig Nebenjobs bei Anwälten zu suchen, möglichst einen Großteil der Stationsausbildung beim Anwalt zu absolvieren und eventuell bereits während des Referendariats einen Fachanwaltslehrgang zu besuchen. Auch gibt es spezielle Veranstaltungen, etwa über den Deutschen Anwaltsverein (DAV) oder in Bayern auch durch die Präsidenten der OLGs in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern, bei denen Referendaren spezielles anwaltliches Basiswissen vermittelt wird. Wichtig ist, daß man so schließlich einen Lebenslauf "vorweisen" kann, der geradezu zwangsläufig auf die begehrte Stelle "hinführt". Dies macht einen auch bei nicht so guten Noten für Anwaltskanzleien interessant - ganz zu schweigen davon, daß man sich so bereits ein gutes Beziehungsnetz aufbauen kann.

Gleiches gilt entsprechend, wenn man eine Karriere in der Wirtschaft anstrebt - nichts ist schlimmer, als auf die Frage, warum man sich denn gerade für die ausgeschriebene Stelle bewirbt, ob man denn schon mal etwas in dieser Richtung gemacht hat, nur mit der Schulter zu zucken. Auch hier gilt: zielgerichtet qualifizierende Nebenjobs suchen und versuchen, möglichst einen Großteil der Stationsausbildung in die Unternehmen zu verlegen. Hierbei kann man sich dann u.U. auch in den Unternehmen "juristische Nieschen" suchen, etwa im Personalbereich, die man fortan konsequent besetzt. Kaum ein Unternehmen stellt heute gerne noch Berufseinsteiger ein und bei nicht-juristischen Positionen muß man mit BWLern konkurrieren, die durch ihre Studienparktika insofern meist begünstigt sind, während in den Rechtsabteilungen, sofern man die Bewerber nicht persönlich kennt, wiederum sehr stark auf Noten geachtet wird. Deshalb sollte man auch hier versuchen, möglichst viel Erfahrung in seinem späteren Zielbereich zu sammeln; zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, etwa einen Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Buchführungskurs bei der IHK, die für den Zielbereich wertvoll sein könnten, sollten auch hier wieder möglichst noch während des Referendariats angegangen werden. Die meisten Unternehmen achten sehr auf Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse - wer hier noch Defizite hat, sollte sich überlegen, ob nicht die Wahlstation, oder wenn man vor dem Referendariat noch eine Wartezeit hat, ein Praktikum im Ausland absolviert werden sollte.

Hilfreich sind natürlich auch ein Doktortitel oder ein LL.M. - letzterer ist vor allem deshalb interessant, da man hier weitere, so wichtige, Auslandserfahrungen sammeln kann. Beide Titel können jedoch nicht die oben genannten Punkte ersetzen. Ein "Doktor" alleine bringt gar nichts, wenn am Ende nur das für Juristen typische Stellengesuch steht: "Volljurist, Doktor, sucht Anstellung in Unternehmen, Kanzlei oder Verband, wahlweise auch Behörde." Belangloser geht es nicht, solche Stellenanzeigen werden nahezu immer überlesen. Entscheidend ist, daß man seine Wunschstelle hinreichend genau beschreiben und darlegen kann, warum gerade man selbst (jenseits juristischer Noten) aufgrund seines Lebenslaufs für diese Stelle besonderes qualifiziert ist - nur auf diese Weise wird man Kollegen auch mit deutlich besseren Noten "abhängen" können.

© 1998–2000 by A. Klöfkorn