Soweit die Tips länderspezifisch sind, beziehen sich zur Zeit (leider) nur auf Bayern.
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Versicherungspflicht für Referendare
Hinsichtlich der Krankenversicherung sieht es nämlich (zumindest in Bayern) so aus, daß der Referendar zur Hälfte durch den Staat als Arbeitgeber versichert ist und ihm insofern die betreffende Beihilfestelle die private Arztrechnung (nachträglich) in Höhe von 50% ersetzt. Für die andere Hälfte muß man sich dann privat bei einer Krankenkasse versichern lassen. Dies ist aber günstiger, als wenn man sich zu 100% bei einer gesetzlichen Krankenkasse als "Kassenpatient" versichern läßt. Im übrigen stockt die Beihilfestelle nur bis zu 100% der Kosten auf, will heißen, wenn man bereits anderweitig mit mehr als 50% versichert ist, zahlt die Beihilfestelle entsprechend weniger, so daß man keinen "Überschuß" erlangt.
Man kann als Referendar (legal) die Versicherungspflicht auch nicht dadurch umgehen, daß man weiterhin als Student eingeschrieben bleibt, um so nach wie vor etwa bei den Eltern mitversichert zu bleiben, da insoweit das Studium im Verhältnis zum Referendariat nur noch als Nebentätigkeit angesehen wird.
Es lohnt sich, hinsichtlich dieser ergänzenden Versicherung bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften anzufragen, da hier die monatlichen Beiträge doch erheblich differieren und etwa eine Gesellschaft für Frauen günstiger ist als für Männer (und umgekehrt) oder eine andere einen besseren Leistungsumfang im Bereich Zahnersatz bietet. Eventuell empfiehlt es sich auch, diesbezüglich einen unabhängigen Versicherungsmakler (etwa MLP) einzuschalten.
Ferner empfiehlt es sich grundsätzlich auch, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings hier ist vorher zu prüfen, ob man nicht ausnahmsweise doch noch über die Haftpflicht der Eltern versichert ist, dies hängt aber im Einzelfall von dem betreffenden Versicherungsvertrag ab.
Statistisch gesehen uninteressant dürfte hingegen eine Unfallversicherung sein, da diese im Regelfall nur dann zahlt, wenn man unfallbedingt eine Gliedmaße oder ähnliches verliert. Sinnvoller dürfte deshalb wohl eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Diese läßt sich auch kombinieren mit einer Lebensversicherung als Rentenvorsorge. Dies erscheint sinnvoll, da einerseits die Zukunft der gesetzlichen Rente sehr fragwürdig ist (die viel propagierte private Vorsorge!), andererseits gerade auch bei einer Lebensversicherung das Einstiegsalter entscheidend ist. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich wiederum genau erkundigen, welche Voraussetzungen die Versicherungen an die Berufsunfähigkeit stellen, da nicht alle auf eine ausbildungsadäquate Berufsunfähigkeit abstellen, d.h. daß eine Berufsunfähigkeit abgelehnt wird, wenn der Betreffende noch eine weniger qualifizierte (und bezahlte) Arbeit leisten könnte.
Verwaltungsstation an der Verwaltungshochschule in Speyer
Hotelkosten während der Klausuren des Zweiten Examens
Hinweise für die Suche einer Stelle für die Wahlstation
Ein weitere Tip für Leute, die sich speziell bei (Groß)Unternehmen bewerben möchten: Sofern man nicht von vorn herein einen konkreten Ansprechpartner hat, ist es nicht empfehlenswert, seine Bewerbung an die entsprechende Personalabteilung des Unternehmens zu schicken, da diese oftmals nicht richtig verstehen, was das Anliegen des Betreffenden ist ("Wahlstation, Pflichtwahlpraktikum?!?") - besser ist es, die Bewerbung direkt an die Rechtsabteilung zu adressieren, da diese üblicherweise auch selbständig über die Pflichtwahlstellen entscheiden.
Wahlstation an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät
Arbeitslosengeld nach (Nicht-)Bestehen des Zweiten Examens
Dies gilt aber auch dann, wenn man die Prüfung nicht bestehen sollte, da man in diesem Fall in einigen Bundesländern ebenfalls zunächst aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet und erst einige Wochen später (selbstverständlich ohne Gehaltszahlung für diese Zeit) erneut in das Referendariat aufgenommen wird. Man sollte sich deshalb gerade auch in diesem Fall arbeitslos melden, um auch für die betreffende Übergangszeit Unterstützung durch das Arbeitsamt zu erhalten.
Pech haben jedoch all diejenigen Referendare, die nach dem 31. Dezember 1999 aus einem Beamtenverhältnis ausscheiden, da sie nicht mehr, wie früher, die Möglichkeit haben, Arbeitslosenhilfe zu beziehen. Dieser Anspruch wurde von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen, so dass allenfalls noch der Gang zum Sozialamt bleibt.
Sollte man zum Beispiel vorhaben, später in die Anwaltschaft zu gehen, so kann nur empfohlen werden, frühzeitig Nebenjobs bei Anwälten zu suchen, möglichst einen Großteil der Stationsausbildung beim Anwalt zu absolvieren und eventuell bereits während des Referendariats einen Fachanwaltslehrgang zu besuchen. Auch gibt es spezielle Veranstaltungen, etwa über den Deutschen Anwaltsverein (DAV) oder in Bayern auch durch die Präsidenten der OLGs in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern, bei denen Referendaren spezielles anwaltliches Basiswissen vermittelt wird. Wichtig ist, daß man so schließlich einen Lebenslauf "vorweisen" kann, der geradezu zwangsläufig auf die begehrte Stelle "hinführt". Dies macht einen auch bei nicht so guten Noten für Anwaltskanzleien interessant - ganz zu schweigen davon, daß man sich so bereits ein gutes Beziehungsnetz aufbauen kann.
Gleiches gilt entsprechend, wenn man eine Karriere in der Wirtschaft anstrebt - nichts ist schlimmer, als auf die Frage, warum man sich denn gerade für die ausgeschriebene Stelle bewirbt, ob man denn schon mal etwas in dieser Richtung gemacht hat, nur mit der Schulter zu zucken. Auch hier gilt: zielgerichtet qualifizierende Nebenjobs suchen und versuchen, möglichst einen Großteil der Stationsausbildung in die Unternehmen zu verlegen. Hierbei kann man sich dann u.U. auch in den Unternehmen "juristische Nieschen" suchen, etwa im Personalbereich, die man fortan konsequent besetzt. Kaum ein Unternehmen stellt heute gerne noch Berufseinsteiger ein und bei nicht-juristischen Positionen muß man mit BWLern konkurrieren, die durch ihre Studienparktika insofern meist begünstigt sind, während in den Rechtsabteilungen, sofern man die Bewerber nicht persönlich kennt, wiederum sehr stark auf Noten geachtet wird. Deshalb sollte man auch hier versuchen, möglichst viel Erfahrung in seinem späteren Zielbereich zu sammeln; zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, etwa einen Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Buchführungskurs bei der IHK, die für den Zielbereich wertvoll sein könnten, sollten auch hier wieder möglichst noch während des Referendariats angegangen werden. Die meisten Unternehmen achten sehr auf Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse - wer hier noch Defizite hat, sollte sich überlegen, ob nicht die Wahlstation, oder wenn man vor dem Referendariat noch eine Wartezeit hat, ein Praktikum im Ausland absolviert werden sollte.
Hilfreich sind natürlich auch ein Doktortitel oder ein LL.M. - letzterer ist vor allem deshalb interessant, da man hier weitere, so wichtige, Auslandserfahrungen sammeln kann. Beide Titel können jedoch nicht die oben genannten Punkte ersetzen. Ein "Doktor" alleine bringt gar nichts, wenn am Ende nur das für Juristen typische Stellengesuch steht: "Volljurist, Doktor, sucht Anstellung in Unternehmen, Kanzlei oder Verband, wahlweise auch Behörde." Belangloser geht es nicht, solche Stellenanzeigen werden nahezu immer überlesen. Entscheidend ist, daß man seine Wunschstelle hinreichend genau beschreiben und darlegen kann, warum gerade man selbst (jenseits juristischer Noten) aufgrund seines Lebenslaufs für diese Stelle besonderes qualifiziert ist - nur auf diese Weise wird man Kollegen auch mit deutlich besseren Noten "abhängen" können.