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(04. 06. 2001) - Anwaltskanzleien und Unternehmen, die juristische Mitarbeiter suchen, haben ab Oktober 2001 gleich dreimal Gelegenheit, direkt mit dem qualifizierten Nachwuchs und Berufswechslern in Kontakt zu treten:
Die juristischen Recruitingmessen Praxi§ werden am 12. Oktober 2001 in Berlin im Opernpalais unter den Linden, am 16. November 2001 in Frankfurt am Main im Hermann Josef Abs Saal und am 8. Februar 2002 in der Universität Hannover veranstaltet.
Die Messe als Recruiting-Form bietet Stellenanbietern eine effiziente Möglichkeit, interessante Bewerber vor Ort kennenzulernen und verspricht durch die persönliche Kontaktaufnahme mit Jungjuristen unmittelbaren Erfolg bei der Stellenbesetzung. Auch ist die Beteiligung an den Praxi§-Messen im Verhältnis zu anderen Werbemaßnahmen relativ kostengünstig und zeitsparend.
Wer sich als Aussteller beteiligt, profitiert von einem Full-Service-Paket, das von einer Standfläche auf der Präsenzmesse nebst Möblierung und ansprechender Ausstattung bis hin zur Vereinbarung von Gesprächsterminen reicht. Sämtliche Aussteller werden kostenlos in der Messebroschüre dargestellt. Umfangreiche PR- und Marketingmaßnahmen der Organisatoren garantieren nicht nur für hohe Besucherzahlen, sondern auch für eine gesteigerte Bekanntheit der Aussteller bei Nachwuchs, Kollegen und Mandanten.
Unter www.Praxis-Online.com finden sich zahlreiche Informationen über die bisherigen Praxi§-Veranstaltungen. Darüber hinaus kann ein Newsletter unter www.Karriere-Jura.de/recruiting-newsletter.htm abonniert werden, der über alle Daten informiert und wichtige Informationen für Recruiting-Verantwortliche im juristischen Bereich enthält.
Veranstalter: Dr. von Göler Verlagsgesellschaft, Wilhelm-Heinrich-Str. 22, 66117 Saarbrücken, Tel: 0681/589 2334, Fax: 0681/589 2335,
(30. 01. 2000) - Still und leise hat die Bundesregierung zum 01. Januar 2000 die Arbeitslosenhilfe ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld (originäre Arbeitslosenhilfe) abgeschafft. Besonders betroffen sind von dieser Maßnahme vormals beamtete Referendare, die im Anschluss an das Zweite Staatsexamen arbeitslos sind. Hatten sie bei entsprechender Bedürftigkeit nach der alten Gesetzeslage einen Anspruch auf ca. 1000,- DM Arbeitslosenhilfe im Monat, bleibt jetzt allein der Gang zum Sozialamt. Vielfach bedeutet dies jedoch, dass man nun wieder den Eltern auf der Tasche liegt, da deren Einkommensverhältnisse bei der Gewährung von Sozialhilfe mit berücksichtigt werden und einer Gewährung oftmals entgegenstehen werden. Damit besteht de facto wieder eine Unterhaltspflicht der Eltern.
Nicht betroffen von der Gesetzesänderung sind diejenigen Referendare, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, da hier aufgrund der Sozialversicherungspflichtigkeit nach Ende des Referendariats ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Eine Übergangsregelung gibt es nur noch für diejenigen Referendare, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1999 mindestens einen Tag Anspruch auf diese Leistung hatten, diese können die originäre Arbeitslosenhilfe bis längstens 31. März 2000 weiter erhalten.
Interessant, dass dieses Gesetz ausgerechnet von einer sozialdemokratischen geführten Regierung stammt...
(02. 01. 2000) - Der bayerische Landtag hat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 das Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes verabschiedet, mit dem für die ab Frühjahr 2000 eingestellten bayerischen Rechtsreferendare das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis eingeführt wird. Anstelle der Bezüge der Beamtenanwärter tritt dann eine etwas niedrigere Unterhaltsbeihilfe; der Grundbetrag für ledige Rechtsreferendare liegt monatlich bei 1.702.-- DM. Da die Rechtsreferendare künftig gesetzlich krankenversichert sind, entfällt die Beihilfe. Aufgrund der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung besteht nach der Ausbildung unter den üblichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Rentenbeiträge werden durch eine Versorgungsanwartschaft auch weiterhin vermieden. Dauer, Ablauf und Inhalt der Ausbildung sowie die Einsatzmöglichkeiten der Rechtsreferendare sind von der Änderung nicht betroffen. Zur Begründung wird auf Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wo vergleichbare Regelungen bereits eingeführt wurden, sowie auf Rheinland-Pfalz und das Saarland verwiesen, die demnächst folgen sollen.
(28. 11. 1999) - Die Career Futures/Career Days sind die zweite große Karriere-Veranstaltung, neben dem erst kürzlich wieder in Köln durchgeführten Absolventenkongress, die grundsätzlich Absolventen aller Fachbereiche offen steht - gesucht wird ganz allgemein der "Führungsnachwuchs"... Auch bei den Career Futures ist wieder alles, was in der deutschen Wirtschaft Rang und Namen hat, vertreten. Im Unterschied zum Absolventenkongress schickt man bei den Career Futures jedoch grundsätzlich vorher seine Bewerbung ein und wird dann (oder eben auch nicht) von den Firmen zu konkreten Gesprächen eingeladen. Wer in Köln dabei war, wird dies zu schätzen wissen, da dort meist eher nur oberflächliche Kontakte zu den Firmen herzustellen waren. Bewerbungsschluss für die vom 1.-3. März 2000 stattfindenden Career Futures ist bereits der 24. Dezember 1999. Weitere Infos und Anmeldung unter www.career.de/site/karriere/futures/index.html
(22. 11. 1999) - Der Deutsche Absolventenkongress ist nach eigenen, wohl zutreffenden, Angaben die größte und vielseitigste Bewerbermesse in Deutschland. Personalverantwortliche und Fachvorgesetzte von mehr als 400 Unternehmen sind in Köln vertreten, um ihr Unternehmen zu präsentieren und erste Vorstellungsgespräche zu führen. Daneben gibt es Podiumsdiskussionen zu Perspektiven in besonders interessanten Bereichen. Auch wenn der Kongress sich an alle Absolventen richtet, so bietet er für junge Juristen, die an der Schwelle zum Berufseinstieg stehen, die Gelegenheit, eine Vielzahl von Unternehmen kennenzulernen, ihre Chancen in den betreffenden Unternehmen auszuloten und sich bei den Personalern bekannt zu machen. Wer sich kurzfristig Zeit hat, sollte unbedingt hingehen. Weitere Infos unter www.absolventenkongress.com
(16. 08. 1999) - Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Status der Rechtsreferendare in Bayern (vgl. Meldung vom 23. Juni) konnte vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden. Mit einer Verabschiedung ist jetzt frühestens in der zweiten September-Hälfte zu rechnen. Daher geht auch das Landesjustizprüfungsamt nunmehr davon aus, daß die Referendare, die im Oktober in Bayern beginnen, noch als Beamte den Vorbereitungsdienst antreten werden. Erstmalig betroffen sind damit die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im April 2000 aufnehmen werden.
(05. 07. 1999) - Schon zum zweiten Mal wird am 04. 02. 2000 von der Projektgruppe Praxi§ in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas E. Abeltshauser der Wettbewerb und die Karrieremesse Praxi§ 2000 veranstaltet.
Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen: in der ersten Bearbeitungsrunde ist schriftlich eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts zu bearbeiten. Nach Auswertung der eingereichten Arbeiten werden die besten 20 Teilnehmer nach Hannover eingeladen. Diese treten dann im Rahmen der Endausscheidung am 04.02.2000 in einem Moot-Court gegeneinander an.
Teilnehmer des Wettbewerbs müssen wenigstens über den großen BGB-Schein verfügen. Die Beteiligung von Rechtsreferendaren und Assessoren ist ausdrücklich erwünscht. Abgabetermin ist der 15. September 1999. Die Teilnahmeunterlagen sind erhältlich unter www.jura.uni-hannover.de/praxis/ oder bei:
Projektgruppe Praxi§
Leitung Dr. Sabine von Göler
Wilhelm-Heinrich-Str. 22
66117 Saarbrücken EMail:
Parallel zu den Moot-Courts wird am 04.02.2000 in der Universität Hannover die bundesweite Karrieremesse veranstaltet. Hierzu sind alle qualifizierten Nachwuchsjuristen herzlich eingeladen. Die Teilnahme an Wettbewerb und Karrieremesse ist dank der Förderung durch namhafte Sponsoren kostenfrei.
(02. 09. 1999) - NACHTRAG: Der Termin zur Abgabe der Unterlagen wurde verlängert auf den 15. Oktober 1999.
(23. 06. 1999) - Wie bereits in der Meldung vom 23. März vermutet, hat die Bayerische Staatsregierung tatsächlich einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem auch bayerische Referendare zukünftig in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit abgesenkten Bezügen ausgebildet werden sollen. Zur Begründung des Gesetzentwurfs zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) wird ausgeführt, daß Bayern als einziges unter den alten Bundesländern keine Wartezeit für das Referendariat habe und sich wegen der vergleichsweise hohen Referendarbezüge in den letzten Einstellungsterminen die Zahl der "außerbayerischen" Bewerber, d.h. solche, die nicht in Bayern das erste juristische Staatsexamen abgelegt haben, gegenüber früher verfünffacht habe. Mit dem Gesetzentwurf solle auch weiterhin ein Referendariat ohne Wartezeit gesichert werden.
Der Bayerische Senat hat den Gesetzentwurf grundsätzlich unterstützt, warnte jedoch vor einem Wettlauf der Bundesländer zu weiteren Kürzungen, um den Referendardienst möglichst unattraktiv zu machen. Umgekehrt bestehe deshalb das Risiko einer Verschlechterung des Vorbereitungsdienstes, da die Referendare zu einem erheblichen Teil zu berufsfremden Tätigkeiten gezwungen werden. Vielmehr hält der Senat gegebenfalls auch Wartezeiten für hinnehmbar.
Die SPD-Opposition im Bayerischen Landtag hat wegen des SiGjurVD am 15. Juni 1999 die Ansicht geäußert, daß der Verfassungsausschuß sowie der Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes eine Anhörung durchführen sollten.
(21. 05. 1999) - Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.03.1999 das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Aufgrund dieses Gesetzes werden in Nordrhein-Westfalen Rechtsreferendare, die nach dem 30.06.1999 in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten, nicht mehr in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen. Das Gesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GVBl. 1999, S. 147ff. bzw. unter http://is55.lds.nrw.de:8080/gv/Ausg18/agv18.htm) veröffentlicht.
Im einzelnen bedeutet dies, daß die Referendare nunmehr gesetzlich kranken- und arbeitslosenversichert sind, die Beihilfe bei Krankheit etc. entfällt damit. Ebenso gestrichen wurde das Weihnachtsgeld. Lediglich bei der Rentenversicherung bleibt alles beim Alten, hier behält der Rechtsreferendar nach beamtenrechtlichen Grundsätzen die Anwartschaft auf Versorgung bei geminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung und wird erst nach dem Ausscheiden, sofern er/sie nicht in den Staatsdienst übernommen wird, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Zwar soll die nunmehr statt der bisherigen beamtenrechtlichen Bezüge gewährte Unterhaltsbeihilfe (Gehalt) der Höhe nach gleich bleiben, durch die nunmehr eintretende Sozialversicherungspflicht hat der Referendar jedoch spürbar weniger auf dem Konto.
Einziger Vorteil der neuen Regelung: durch die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung erwirbt der Referendar einen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld und nicht nur wie bisher auf die deutlich geringere Arbeitslosenhilfe. Sonstige Änderungen des Vorbereitungsdienstes gehen mit den Neuerungen nicht einher.
Noch ist unbestätigt, daß auch Bayern eine entsprechende Regelung für Referendare ab dem Einstellungstermin Herbst 1999 verabschiedet hat.
(20. 05. 1999) - Zur verstärkten Einbeziehung anwaltlicher Aspekte in den Vorbereitungsdienst läßt das Bayerische Staatsministerium der Justiz den Referendaren seit dem Einstellungstermin Frühjahr 1999 die Wahl, ob sie ihre Ausbildung – wie bisher – mit einer sechsmonatigen Station bei einem Zivilgericht oder statt dessen mit einer sechsmonatigen Ausbildung bei einem zivilrechtlich orientierten Rechtsanwalt beginnen wollen. Für die Referendare, die sich für einen Beginn der Ausbildung beim Rechtsanwalt entscheiden, werden die Zivilgerichts- und die Rechtsanwaltspflichtstation getauscht, d.h. die auf vier Monate verkürzte Zivilgerichtsstation findet dann direkt vor dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung statt. Eine von den Rechtsanwaltskammern erstellte Liste der zur Ausbildung von Dienstanfängern im Zivilrecht bereiten Rechtsanwälte liegt bei den Referendargeschäftsstellen der bayerischen Landgerichte aus; grundsätzlich ist ein Ausbildungsanwalt am Ort der Arbeitsgemeinschaft zu wählen. Das Wahlrecht muß innerhalb der Bewerbungsfrist, also für den nächsten Einstellungstermin Herbst 1999 bis 16. Juli 1999, ausgeübt werden, ansonsten wird der Referendar einem Zivilgericht zur Ausbildung zugewiesen. Über die Einzelheiten dieser neuen Wahlmöglichkeit werden die bayerischen Rechtsreferendare in den Bewerbungsunterlagen der Oberlandesgerichte informiert.
(20. 05. 1999) - Mit der JURAcon veranstaltet die Firma IQB am 15. Juni 1999 im Congress Center der Messe Frankfurt am Main eine bundesweite Personalmesse speziell für Juristen. Die JURAcon ist ein Kontakt- und Karriereforum auf dem überwiegend international agierende Kanzleien den Dialog mit jungen Juristen über den Einstieg in die juristische Karriere suchen. Weitere Informationen, insbesondere mit einer Ausstellerliste, gibt es unter www.iqb.de
(02. 09. 1999) - NACHTRAG: Die nächste JURAcon findet am 08. Juni 2000 statt.
(20. 05. 1999) - TALKLINE, eine der führenden Telefongesellschaften in Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet sucht Rechtsreferendare für die Wahlstation im Geschäftsbereich Recht und Regulierung. Das Tätigkeitsfeld umfaßt die Rechtsfälle eines international tätigen Telekommunikationsunternehmens, insbesondere aus den Bereichen:
(20. 05. 1999) - Seit einigen Monaten ist das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster berechtigt Referendare bei der Wahlstation zu betreuen. Wie Prof. Hoeren mitteilte, seien die bisherigen Erfahrungen für beide Seiten gut gewesen. Interessierte werden herzlich aufgefordert, sich für eine Stage zu bewerben:
(16. 04. 1999) - Gestern hat der Briefträger (hoffentlich) allen Teilnehmern des Zweiten Staatsexamens im Termin 1998/2 in Bayern die Ergebnisse gebracht. Allen Kollegen, die ebenfalls bestanden haben, meinen Glückwunsch und viel Erfolg in München! Den anderen: Kopf nicht hängenlassen, das Jahr haltet Ihr auch noch durch...
Protokolle von mündlichen Prüfungen gibt es bei Alpmann-Schmidt und bei Berger.
Ab Juni gibt es dann auf der Referendar-Homepage verstärkt Tips zur Stellensuche... 8-) Schon jetzt sei auf die Seiten von Kienbaum hingewiesen, wo es ein paar interessante Infos zur "richtigen" Bewerbung gibt...
(24. 02. 1999) - Ziel des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (IBF) der Bielefelder Universität ist es Juristen für den europäischen Arbeitsmarkt zu rüsten. Daher wurde der Qualifikationsstudiengang "Euro-Recht eingerichtet. Der viermonatige Kurs "Europäisches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht" wendet sich an junge Juristen mit erstem Staatsexamen, Referendar (als Teil der Wahlstation) sowie Assessoren und dient dazu, auf dem sich öffenenden europäischen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Das zum Sommersemester 1999 startende Studium vermittelt neben einem fachspezifischen Fremdsprachenprogramm Kenntnisse, die auf eine Tätigkeit als Unternehmensjurist, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer oder Mitarbeiter europäischer und internationaler Organisationen vorbereitet. Zudem läßt sich so die Wartezeit bis zum Beginn des Referendariats sinnvoll überbrücken.
Nähere Informationen zu Zulassung und Organisation gibt es unter www.jura.uni-bielefeld.de/iwbweb.
(12. 12. 1998) - Bereits am 08. 11. wurde an dieser Stelle gemeldet, daß die Justizministerkonferenz beschlossen haben soll, daß Referendariat abzuschaffen - hier der Beschluß vom 05. 11. 1998 im Wortlaut:
2. Die Justizministerinnen und -minister bitten die Arbeitsgruppe [zur Juristenausbildung], die Gespräche mit allen Beteiligten fortzusetzen bzw. zu beginnen und dabei folgende Verhandlungslinie zugrunde zu legen:
3. Die Justizministerinnen und - minister bitten die Bundesjustizministerin der Justiz, bis zu der angestrebten grundlegenden Reform der Juristenausbildung unter Beteiligung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes zu erarbeiten und in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, der eine berufsfeldbezogene Schwerpunktbildung für die Bereiche Rechtsanwalt, Justiz oder Verwaltung in der derzeitigen praktischen Ausbildung von mindestens einem Jahr und in der zweiten juristischen Staatsprüfung ermöglicht.
(12. 12. 1998) - Das LJPA in Sachsen ist ja dafür bekannt, daß es keine eigenen Klausuren erstellt, sondern die des großen Freistaat-Bruders Bayern (zeitgleich zum dortigen Examen) übernimmt. Diesesmal jedoch rühmte sich der Leiter des LJPA selbstbewußt, daß man nunmehr verstärkt eigene Klausuren stellen werde. Das Ergebnis ist der Alptraum eines jeden Examenskanidaten: nach der vorletzten Klausur wurde den Prüflingen mitgeteilt, daß eine Klausur wiederholt werden muß - Grund: die betreffende Klausur wurde einigen Prüflingen bereits zuvor, nur leicht abgewandelt, im Rahmen der offiziellen Arbeitsgemeinschaften als Pflichtklausur gestellt.
(12. 12. 1998) - Die letzte Ö-Rechtsklausur am Montag war wohl beseelt vom einem Mangel an vorhandenen Klausuren, wie sonst ist es zu erklären, daß in einem zweiten Examen noch eine Verfassungsbeschwerde Gegenstand einer Klausur ist. Der Aufgabenstellung lag zwar eine aktuelle Entscheidung des BVerfG zugrunde (wieder einmal diente eine aktuelle Ausgabe der NJW der Aufgabenfindung...), aber für viele dürfte es dennoch seit vielen Jahren die erste Grundrechtsprüfung in derartigem Umfang gewesen sein. Die Steuerrechtsklausur hingegen war sehr dankbar, es gab zwar viel zu schreiben, aber dafür dürfte zumindest für jeden etwas dabeigewesen sein, denn es gab viele Probleme aus den verschiedensten Bereichen zu lösen, soweit Kenntnis der Rechtsprechung vorausgesetzt wurde, handelte es sich eher um "Klassiker". Fazit dieses Examens: Wirklich gute Klausuraufgaben scheinen auch im LJPA München immer mehr zur Mangelware werden.
(05. 12. 1998) - Auch die zweite Woche des Examens war durch "Entscheidung des Gerichts"-Klausuren geprägt, insoweit hat sich der Trend der ersten Woche fortgesetzt, lediglich in Strafrecht galt es einen Revisionsbegründungsschriftsatz zu verfassen. Während die Arbeitsrechtsklausur hervorragend zu lösen war, wenn man das der Klausur zugrunde liegende Urteil des BAG (Apothekerin-Urteil) kannte, waren die Strafrechtsklausuren geprägt durch etwas merkwürdige prozessuale Randgebiete (Rücknahme des Strafbefehlsantrags durch die StA nach Erlaß, aber noch vor Rechtskraft des Strafbefehls; Rechtsmittel gegen Urteil im beschleunigten Verfahren), im übrigen blieben sie prozessual und materiell eher an der Oberfläche. In den beiden öffentlich-rechtlichen Klausuren war der einstweilige Rechtsschutz dominierend (Verfahren nach §80 Abs. 5 VwGO und einstweilige Anordnung nach §123 VwGO), materiell (Baurecht: verweigertes Einvernehmen der Gemeinde, örtliche Bausatzung; Gestattung der Abwassereinleitung aufgrund örtl. Satzung) waren sie übersichtlich und damit durchaus lösbar. Insgesamt hinterließen in der zweiten Woche die beiden Strafrechtsklausuren einen etwas unangenehmen Nachgeschmack, da man bei ihnen nicht unbedingt das Gefühl hatte, sein gelerntes Wissen einsetzen zu können.
(28. 11. 1998) - Die erste Woche dieses Termins scheint dem bisherigen Examenstrend in Bayern der letzten Termine gründlich zu wiedersprechen: Es wurden insgesamt drei Entscheidungen des Gerichts verlangt (zwei Urteile, eins davon mit Tatbestand, sowie Beschwerdeentscheidung im Erbscheinsverfahren) und ein Gutachten, jedoch nicht ein einziger Anwaltsschriftsatz. Auch materiellrechtlich blieb es klassisch: Erbrecht (Ehegattenerbvertrag, Aufhebungsmöglichkeit des EV durch gemeinsames Testament, Änderungsklausel für Überlebenden), Deliktsrecht, Bereicherungsrecht (fehlerhafte Banküberweisung), Kreditsicherungsrecht (Sicherungsübereignung eines Warenlagers) sowie die materielle Wirkung der Zwangsvollstreckung. Insgesamt läßt sich hierzu sagen, daß die Klausuren zwar teilweise nicht leicht waren, aber es gab auch keine "echten Schocker", auf abstruse Randgebiete wurde völlig verzichtet. Man kann gespannt sein, wie sich die nächste Woche entwickelt... 8-)
(08. 11. 1998) - Wer hätte das gedacht: offensichtlich wird nun doch das Referendariat abgeschafft! Kaum gibt es eine neue Bundesregierung, schon kommt die Reform der Juristenausbildung! Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich am Donnerstag [5. Nov. 1998] darauf geeinigt, das zweijährige Referendariat abzuschaffen und statt dessen ein Grundstudium von vier Semestern mit Zwischenprüfung, anschließendem Vertiefungsstudium und einjähriger Praxisphase einzuführen. Der neue bayerische Justizminister Sauter lehnte den Beschluß jedoch mit der Begründung ab, ein weitgehend freigestaltbares Praxisjahr vermittle nicht die nötige Erfahrung. - Das wirft die Frage auf, ob er auch nur ansatzweise eine Ahnung von der heutigen Praxis des Referendariats hat... 8-) (Quelle: "F.A.Z.")
(02. 11. 1998) - Vom 15. bis 19. März 1999 veranstalten die Rechtsanwaltskammern für die Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg und München und das Institut für Anwaltsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Verein der Rechtsreferendar in Bayern e.V. einen Kurs für Rechtsreferendare zum Thema "Der Anwalt in der Praxis". Ziel der Veranstaltung ist es, im Rahmen der Referendarausbildung aktuelles anwaltliches Basiswissen zu vermitteln und das Verständnis für die praxisbezogene Anwaltstätigkeit zu entwickeln. Der Referendar soll so zu einem kompetenten Gesprächspartner in rechtlichen Angelegenheiten werden. Dadurch können sich seine Berufsaufsichten insbesondere in der Anwaltschaft, aber auch in der Wirtschaft noch verbessern.
Thema wird u.a. die Frage sein, wie eine kleine, eine mittlere und eine große Anwaltskanzlei funktionieren, welche Zielvorgaben setzen sich Rechtsanwälte und nach welchen Regeln arbeiten sie, wie läßt sich ein Sachverhalt schnell und umfassend ermitteln, wie erreicht man eine optimale Mandatsbetreuung, was macht einen Rechtsanwalt erfolgreich und welche Faktoren beeinflussen seine Arbeitsverfahren. Diese und andere Fragen werden werden während des Anwaltskurses erläutert und interaktiv erarbeitet. Der Referendar erhält eine kompakte Einführung in die klassischen Instrumente und aktuellen Entwicklungen einer strategischen und mandantenorientierten Anwaltstätigkeit.
Der Anwaltskurs wird bei Teilnahme als dienstliche Veranstaltung anerkannt. Er zielt in erster Linie auf Referendar im Pflichtwahlpraktikum und steht den Teilnehmern aller Schwerpunkte offen. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Anwaltskurs. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Starnberg statt.
Die Anmeldung (Kennwort:Anwaltswoche) erfolgt:
Gerade ist wieder ein deutscher Juristentag zu Ende gegangen, auf dem wieder einmal lautstark die Ausbildungsmisere (praxisfern etc.) beklagt wurde. Jetzt gibt es eine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden: Die Projektgruppe Praxis veranstaltet am 22.01.1999 die erste deutsche Karrieremesse für Juristen. Was bislang nur der NYU in den USA gelang, soll mit dieser Veranstaltung erstmals auch in Europa auf die Beine gebracht werden: eine zentrale und übergreifende Veranstaltung, die einerseits dem juristischen Nachwuchs den Berufseinstieg erleichtern, andererseits den Recruiting-Verantwortlichen aus Kanzleien den direkten Draht zu qualifizierten Nachwuchsjuristen vermitteln soll.
Neben den Bewerbungsgesprächen sind ein Symposium sowie die Austragung eines Wettbewerbs wichtige weitere Veranstaltungsteile. Der Wettbewerb gliedert sich dabei in zwei Teile: Im ersten Teil wird eine Aufgabenstellung schriftlich bearbeitet: In diesem Jahr handelt es sich dabei um einen Vertragsentwurf, den es zu überarbeiten gilt. Die besten 20 Vertragsgestalter werden dann eingeladen, am 22.01.1999 im Rahmen von simulierten Gerichtsverhandlungen gegeneinander anzutreten. Durch diesen Moot Court werden neben juristischen vor allem praktische Fähigkeiten, wie beispielsweise Verhandlungsführung und Prozeßtaktik geschult. Die 10 Gewinner erhalten einen Praktikumsplatz in je einer den Wettbewerb fördernden Kanzlei. Außerdem werden zahlreiche wertvolle Sachpreise vergeben.
Das Symposium ist den Themen „Berufseinstieg“ und „Erfolgsstrategien“ gewidmet. Referenten sind praxisorientierte Professoren und Anwälte. Weitere Informationen unter der Web-Adresse: www.jura.uni-hannover.de/praxis/
Überraschend deutlich war die Absage, die der Juristentag den Plänen zur Reform der Juristenausbildung erteilte. In der Kritik der gegenwärtigen Misere war man sich einig, nicht aber in der Frage ob und wie man auf die Herausforderung reagieren solle. Weder der Verzicht auf das Referendariat, zu dem sich im Sommer die Justizministerkonferenz mehrheitlich durchgerungen hat, noch die von den Juristenverbänden vorgelegten Modelle für die Aufteilung der praktischen Berufsausbildung nach Berufssparten fanden Anklang. Es soll vielmehr alles so bleiben, wie es ist, wobei ein stärkeres Engagement von Anwaltschaft und Wirtschaft gefordert wurde. Keine Spur also von Aufbruchstimmung, wie sie Roman Herzog vergangenes Jahr in seiner berühmten Ruck-Rede beschworen hatte. Die Reformer in den Ministerien und Verbänden werden sich vom Votum des Juristentags nicht beirren lassen und unter dem Druck der leeren Kassen weiterhin nach Wegen suchen, um die Ausbildung zugleich effektiver und billiger zu machen. Die Debatte auf dem Juristentag hat jedoch gezeigt, wie wenig Rückhalt sie dabei in der 'Basis' der Juristen haben. (Quelle: "Die Welt")
Schwaben sparen das Referendariat tot. Baden-Württemberg will seine Staatsfinanzen auf Kosten der Rechtsreferendare 'vergolden'. Obwohl das Ländle zu den einkommenstärksten Bundesländern zählt, will Justizminister Goll die Nettogehälter der Rechtsreferendare von derzeit ca. 1.800DM auf 1.350 DM ab 1. 10. 1998 herabsetzen. Goll will damit vor allem Bewerber aus anderen Bundesländern abschrecken - es ist mittelfristig mit einer Wartezeit von 'nur sechs Monaten' zu rechnen - und hat aus gleichen Grund auch noch eine Prüfungsgebühr für das 2. Staatsexamen in Höhe von 500 DM durchgesetzt. Freidemokrat Goll führt damit vor, was die FDP unter schlankem Staat versteht: Bezüge, die zunächst an Referendare ausgezahlt werden, werden dann unter enormen Verwaltungsaufwand festgesetzt und ingezogen. Begründen kann Minister Goll diese vorsätzliche Verschwendung von Steuergeldern auch lediglich mit dem Verlegenheitsargument, Referendaren müsse eben eine Staatsprüfung auch Geld wert sein. Mit der sinnlosen Aufblähung der Bürokratie macht sich Minister Goll auch unter den Ausbildungsbehörden keine Freunde. Die Bundessprecherkonferenz der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare e.V. hat auf ihrem jüngsten Bundestreffen die Landesregierung aufgefordert, die Prüfungsgebühr abzuschaffen und den Referendaren den Lebensunterhalt sowie die Prüfungsvorbereitungen sichernde Bezüge zu zahlen. Angesichts der finanziellen Belastungen, die sich aus den erforderlichen Prüfungsvorbereitungen für das 2. Staatsexamen ergeben, ist eine Vielzahl von Referendaren gezwungen, Sozialhilfeleistungen zu beantragen, wodurch weiterer, unverantwortlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Privilegiert sind lediglich die wenigen, die eine dauernde Nebenbeschäftigung finden können oder von ihren Eltern großzügig unterstützt werden. (Quelle: Pressemitteilung der Bundessprecherkonferenz vom 10. 8. 1998)
NACHTRAG: (11. 12. 1998) - Die Kürzung kommt dadurch zustande, daß ab oben genannten Einstellungstermin, die Referendare nicht mehr als Beamtenanwärter eingestuft werden, sondern lediglich in einem öffentlichen Angestelltenverhältnis stehen, das entsprechend sozialabgabenpflichtig ist.
Am Abend des 11. Septembers wurde der Untersuchungsbericht von Sonderermittler Kenneth Starr, in dem die Amtsenthebung von U.S. Präsident Bill Clinton empfohlen wird und der pikante Details aus der Beziehung zwischen Clinton und Monica Lewinsky enthält, auf dem Server des U.S. Congresses (www.access.gpo.gov/congress/icreport) veröffentlicht: Das Ergebnis - der Server ist bereits im Vorfeld total überlasted zusammengebrochen.
Es gibt den Bericht aber auch auf anderen Seiten im Internet, hier die Links:
www.house.gov/icreport/ - U.S. House of Reprensentatives
www.house.gov/judiciary/ - U.S. House of Judiciary Committee
thomas.loc.gov/icreport/ - The libary of Congress
dynamic.aol.com/cgi/redir-complex?url=%2fmynews%2fspecials%2fnews%2fstarr%2freport.adp&sid=head2 - AOL
report.yahoo.com/ext/report/toc.html - Yahoo
Wer sich auf die Bundestagswahl gründlich vorbereiten möchte, findet auf dieser Seite die Links zu den großen Parteien, einige Politiker-Homepages, sowie einige Seiten, die sich auf die ein oder andere Weise
mit der Bundestagswahl beschäftigen, so gibt es u.a. eine Seite, auf der detailliert alle Bundestagswahlergebnisse mit Ausnahme von 1949 zu finden sind.
Wer kennt ihn nicht, den smarten Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzenden der Topware AG Joachim Steinhöfel, sei es von der CD-Hülle der Telefonbuch-CD "D-Info" oder als Erstreiter des "teuersten Links der Welt". Vielen Domain-Inhabern, deren Domain-Namen mit "D-" beginnt, ist er jedoch vor allem auch durch die rüde Abmahnpraxis aufgefallen.
Dem hat jetzt das LG Berlin (Az. 15 O 79/98) vorläufig ein Ende gesetzt und festgestellt, daß ein Unterlassungsanspruch der Topware AG wegen der Benutzung der Domain-Namen "d-tel" und "d-com" nicht besteht. Das Gericht geht davon aus, daß das Präfix "D-" das Nationalitätenkennzeichen für Deutschland darstellt. Auch die Tatsache, daß Topware einige "D-"CD-ROMs herausgibt und diese Titel teilweise ins Markenregister eingetragen sind, bietet nach Auffassung
des LGs keinen rechtfertigenden Grund dafür, alle auf "D-"folgenden Buchstabenkombinationen für immer und ewig zu reservieren. Demgegenüber sieht das Gericht vielmehr ein akutes markenrechtliches Freihaltebedürfnis. FAZIT: es ist zu hoffen, daß sich andere Gerichte der Argumenttion des LGs anschließen werden. Nachzulesen ist das Urteil unter:
www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile16.htm
Wer gehofft hatte, daß das Bundesverfassungsrecht der Rechtsschreibreform Einhalt gebieten würde, der wurde enttäuscht. Auszüge des Urteils als Pressemitteilung gibt es auf dem Server der Uni Saarbrücken. Und überhaupt, wofür gibt es den eigentlich den HTML-Code für das "ß"???
Kein Urteil hat die Internetgemeinde so aufheulen lassen und im Ausland verständnisloses Kopfschütteln ausgelöst, wie das Urteil des Amtsgerichts München gegen den ehemaligen Chef von Compuserve Deutschland, Felix Somm. Wer es schafft, sich durch die über 30 Seiten lange Begründung des Urteils durchzuarbeiten, kann sich selbst eine Meinungen darüber bilden, ob es sich um ein krasses Fehlurteil handelt. Die Urteilsbegründung findet man u.a. auf der kommerziellen Webseit von Online-Recht. Auf den Seiten des Beck-Verlages findet man zudem eine Anmerkung zu dem Urteil von dem Würzburger Strafrechts-Professor Ulrich Sieber, der auch einer der Verteidiger Somms war.